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ISO 9001:2015
8
Betrieb des Unternehmens
8.1
Betriebsplanung und -steuerung



Das Unternehmen muss die Prozesse (Siehe Kapitel 4.4, Das QMS und seine Prozesse) so planen, einführen und lenken, damit es
- die Anforderungen erfüllt,
- die in Kapitel 6.1 definierten Massnahmen umsetzen kann.

Dazu muss es die Anforderungen an seine Produkte und Dienstleistungen ermitteln,
die zur Konformität seiner Produkte und Dienstleistungen notwendigen Ressourcen ermitteln,  Prozesskriterien und Annahmekriterien festlegen und darauf ausgerichtete Prozessregelmechanismen etablieren.

Über die Prozesse muss es dokumentierte Information in einem Umfang aufbewahren, so dass man rückblickend darauf vertrauen kann, dass die Prozesse planmässig ausgeführt worden sind und die Produkte und Dienstleistungen konform mit den Anforderungen sind.

Die Planungsergebnisse müssen den betrieblichen Gegebenheiten des Unternehmens angepasst sein.

Das Unternehmen muss
- geplante Veränderungen unter Kontrolle haben,
- die Folgen ungeplanter Veränderungen bewerten.
Soweit notwendig, muss das Unternehmen Massnahmen einleiten, um jegliche widrigen Auswirkungen zu lindern.

Werden Funktionen oder Prozesse der Firma von externen Dienstleistern übernommen (Oft nennt man das Outsourcing), dann muss
das Unternehmen auch diese entweder selbst unter Kontrolle haben, oder es muss sicherstellen, dass jemand Anderes sie unter Kontrolle hat. (Siehe Kapitel 8.4, Lenkung externer Produkte und Dienstleistungen).

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