Seite 2 von 2 Zu Seite 1
Vorsteuerabzug,
von der Steuer absetzen und Steuerprogression
Einfach erklärt
Vorsteuerabzug
Nun betrachten wir nur die Mehrwertsteuer, lassen also den Nettobetrag der Lampe (100 Euro) aussen vor.
Unternehmer sind vorsteuerabzugsberechtigt, das bedeutet, sie dürfen
die Mehrwertsteuer, die sie von ihren Kunden bezahlt bekommen, mit der Mehrwertsteuer
verrechnen, die sie selber an ihre Lieferanten bezahlen.
Mehrwertsteuern, treffender gesagt Wertschöpfungssteuern, sind bei
Unternehmern durchlaufende Posten. Wertschöpfungssteuer wird erst
dann "fällig", wenn Wertschöpfung "verbraucht" wird. Dieser Verbrauch
findet fast ausschliesslich bei Endkunden / Endverbrauchern statt, aber
nie bei Unternehmern, solange sie etwas geschäftlich kaufen. Wertschöpfungssteuern entstehen also entlang einer Wertschöpfungskette, und werden bis zum Ende der Wertschöpfungskette "durchgereicht", wo sie schliesslich bezahlt werden.
--> Der Unternehmer bezahlt die Mehrwertsteuer der Lampe also nicht.
Begründung: Der Unternehmer
braucht die Lampe, um sein Geschäft zu betreiben, insbesondere um Werte zu
schöpfen, indem er Waren / Dienstleistungen vervollständigt, verbessert, aufwertet, veredelt, etc. wodurch wiederum Mehrwertsteuern generiert werden können.
Die Mehrwertsteuer ist der Nachweis
dafür, dass der Unternehmer einen Wert geschaffen hat, für den ein
anderer Marktteilnehmer zu bezahlen bereit war. Diese Begründung trifft
für den Lehrer nicht zu, was hauptsächlich wieder seinem Arbeitnehmerstatus geschuldet ist.
Zusammenfassung
Die Lampe kostet 100 Euro + 19% Mehrwertsteuer, also 119 Euro.
Unternehmer:
- Vom Nettobetrag, 100 Euro, bezahlt der Unternehmer 42% nicht, er bezahlt davon also nur 58 Euro.
- Die 19 Euro Mehrwertsteuer bezahlt er gar nicht.
- --> Die 119 Euro teure Lampe kostet den Unternehmer effektiv 58 Euro, was etwa 49% entspricht.
Lehrer:
- Der Lehrer ist
Arbeitnehmer, verkauft also nichts, worauf er Mehrwertsteuer erheben
könnte, und kann daher Mehrwertsteuer, die er selbst ausgibt, nicht
verrechnen. Er bezahlt also nicht 100, sondern 119 Euro aus dem "Pool
vor Steuern, der ihm noch nicht gehört". In seinem Fall durchlaufen
demnach nicht 100 Euro die "Steuermaschinerie" des Finanzamtes nicht (wie beim Unternehmer), sondern 119 Euro nicht. Das Finanzamt
bekommt also nicht 42 Euro weniger Steuern (wie beim Unternehmer),
sondern 42 x 1,19 = 50 Euro weniger Steuern. Beim Lehrer kommen
daher nicht 58 Euro weniger an (wie beim Unternehmer), sondern 58 x
1,19 = 69 Euro weniger.
- Der Lehrer, der die Lampe kauft, hat hinterher 69 Euro weniger, und dafür eine Lampe im Wert von 119 Euro.
- --> Die 119 Euro teure Lampe kostet den Lehrer 69 Euro, was etwa 58% entspricht.
Endverbraucher:
- Er bezahlt den vollen Preis (119 Euro) aus den Einnahmen, die
nach Durchlaufen der "Steuermaschinerie" übrig bleiben und ihm gehören.
- --> Die 119 Euro teure Lampe kostet ihn die vollen 119 Euro.
- Dasselbe gilt, wenn der Unternehmer oder der Lehrer die Lampe für private Zwecke kaufen.
Zurück