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ISO 9001:2000
8 Messung, Analyse und Verbesserung
8.5 Verbesserung
8.5.2 Korekturmassnahmen

Das Unternehmen muss Korrekturmassnahmen zur Beseitigung der Ursachen von Fehlern in einer Weise ergreifen, dass ein erneutes Auftreten verhindert wird.
Das Ausmass der Korrekturmassnahmen muss den Auswirkungen der betreffenden Fehler angemessen sein.

Es muss ein dokumentiertes Verfahren eingeführt werden, das Anforderungen zu folgenden Punkten enthält:

a)
Fehlerbewertung (incl. Kundenbeschwerden)
b)
Ermittlung von Fehlerursachen,
c)
Beurteilung des Handlungsbedarfs, damit das erneute Auftreten verhindert wird,
d)
Ermittlung und Verwirklichung der erforderlichen Massnahmen,
e)
Aufzeichnung der Ergebnisse der ergriffenen Massnahmen,
f)
Bewertung der ergriffenen (Korrektur-)Masnahmen.


ISO 9004:2000  
Messung, Analyse und Verbesserung
8.5 Verbesserung
8.5.2 Korekturmassnahmen

 

Der obersten Unternehmensleitung obliegt die Sicherstellung, dass Korrekturmassnahmen als Hilfsmittel zu Verbesserung zum Einsatz kommen.
Bei der Planung der Korrekturmassnahmen sollte unter Anderem Folgendes beurteilt werden:
- Bedeutung von Problemen,
- Auswirkungen auf Betriebskosten, Fehlerkosten, Produktleistung, Zuverlässigkeit, Sicherheit,
- Auswirkungen auf Zufriedenheit von Kunden und anderen interessierten Parteien.

Am Prozess der Korrekturmassnahmen sollten Mitarbeiter der entsprechenden Fachbereiche teilnehmen.
Werden Korrekturmassnahmen ergriffen, dann ist stets die Wirksamkeit und Effizienz von Prozessen zu betonen. Die Massnahmen sollten überwacht werden, um die Erreichung der gewünschten Ziele sicherzustellen.
Korrekturmassnahmen sollten in Managementbewertungen diskutiert werden.

Korrekturmassnahmen sollten erst ergriffen werden, wenn das Unternehmen Informationsquellen ermittelt und Informationen gesammelt hat.
Die Korrekturmassnahmen sollten sich auf Ursachenbeseitigung der Fehler konzentrieren.
Beispiele Für Informationsquellen, aus denen Korrekturmassnahmen abgeleitet werden können:
- Kundenbeschwerden,
- Fehlerberichte,
- interne Auditberichte,
- Ergebnisse der Managementbewertung, Selbstbewertung,
- Ergebnisse von Datenanalysen,
- Ergebnisse von Zufriedenheitsmessungen,
- Aufzeichnungen zum Qualitätsmanagement System,
- Mitarbeiter des Unternehmens,
- Messungen in Prozessen.

Für die Ermittlung von Fehlerursachen gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, zum Beispiel:
- Untersuchung durch einzelne Personen,
- Beauftragen von Projektteams.

Die Investition in Korrekturmassnahmen durch das Unternehmen sollte sich an den Folgen des betreffenden Problems orientieren.

Mit Fokus auf die Verhinderung von Wiederholfehlern sollte das Unternehmen geeignete Schulungen bereitstellen für diejenigen Mitarbeiter, die mit Korrekturmassnahmeprojekten beauftragt sind.

Der Korrekturmassnahmeprozess sollte bei Bedarf eine tiefere Ursachenanalyse enthalten.
Die Ergebnisse dieser Ursachenanalyse sollten vor dem Einleiten von Korrekturmassnahmen mittels Tests verifiziert werden.

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