ISO
9001:2000 |
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8 |
Messung, Analyse und
Verbesserung
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8.5 |
Verbesserung |
8.5.2 |
Korekturmassnahmen |
Das Unternehmen muss
Korrekturmassnahmen zur Beseitigung der Ursachen von Fehlern in einer
Weise ergreifen, dass ein erneutes Auftreten verhindert wird.
Das Ausmass der Korrekturmassnahmen muss den Auswirkungen der
betreffenden Fehler angemessen sein.
Es muss ein dokumentiertes Verfahren eingeführt werden, das
Anforderungen zu folgenden Punkten enthält:
a)
Fehlerbewertung (incl. Kundenbeschwerden)
b)
Ermittlung von Fehlerursachen,
c)
Beurteilung des Handlungsbedarfs, damit das erneute Auftreten
verhindert wird,
d)
Ermittlung und Verwirklichung der erforderlichen Massnahmen,
e)
Aufzeichnung der Ergebnisse der ergriffenen Massnahmen,
f)
Bewertung der ergriffenen (Korrektur-)Masnahmen.
ISO
9004:2000 |
|
8 |
Messung, Analyse und Verbesserung |
8.5 |
Verbesserung |
8.5.2 |
Korekturmassnahmen |
Der obersten Unternehmensleitung obliegt die
Sicherstellung, dass Korrekturmassnahmen als Hilfsmittel zu
Verbesserung zum Einsatz kommen.
Bei der Planung der Korrekturmassnahmen sollte unter Anderem Folgendes
beurteilt werden:
- Bedeutung von Problemen,
- Auswirkungen auf Betriebskosten, Fehlerkosten, Produktleistung,
Zuverlässigkeit, Sicherheit,
- Auswirkungen auf Zufriedenheit von Kunden und anderen interessierten
Parteien.
Am Prozess der Korrekturmassnahmen sollten Mitarbeiter der
entsprechenden Fachbereiche teilnehmen.
Werden Korrekturmassnahmen ergriffen, dann ist stets die Wirksamkeit
und Effizienz von Prozessen zu betonen. Die Massnahmen sollten
überwacht werden, um die Erreichung der gewünschten Ziele
sicherzustellen.
Korrekturmassnahmen sollten in Managementbewertungen
diskutiert werden.
Korrekturmassnahmen sollten erst ergriffen werden, wenn das Unternehmen
Informationsquellen ermittelt und Informationen gesammelt hat.
Die Korrekturmassnahmen sollten sich auf Ursachenbeseitigung der Fehler
konzentrieren.
Beispiele Für Informationsquellen, aus denen Korrekturmassnahmen
abgeleitet werden können:
- Kundenbeschwerden,
- Fehlerberichte,
- interne Auditberichte,
- Ergebnisse der Managementbewertung, Selbstbewertung,
- Ergebnisse von Datenanalysen,
- Ergebnisse von Zufriedenheitsmessungen,
- Aufzeichnungen zum Qualitätsmanagement System,
- Mitarbeiter des Unternehmens,
- Messungen in Prozessen.
Für die Ermittlung von Fehlerursachen gibt es unterschiedliche
Möglichkeiten, zum Beispiel:
- Untersuchung durch einzelne Personen,
- Beauftragen von Projektteams.
Die Investition in Korrekturmassnahmen durch das Unternehmen sollte
sich an den Folgen des betreffenden Problems orientieren.
Mit Fokus auf die Verhinderung von Wiederholfehlern sollte das
Unternehmen geeignete Schulungen bereitstellen für diejenigen
Mitarbeiter, die mit Korrekturmassnahmeprojekten beauftragt sind.
Der Korrekturmassnahmeprozess sollte bei Bedarf eine tiefere
Ursachenanalyse enthalten.
Die Ergebnisse dieser Ursachenanalyse sollten vor dem Einleiten von
Korrekturmassnahmen mittels Tests verifiziert werden.