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ISO 9001:2000
5 Verantwortung der Leitung
5.4 Planung 
5.4.1 Qualitätsziele 

Die oberste Unternehmensleitung muss sicherstellen, dass:

-in allen zutreffenden Bereichen im Unternehmen Qualitäts-Ziele festgelegt sind.
Dazu gehören auch Anforderungen an Produkte.
-Die Qualitäts-Ziele messbar sind und mit der Qualitäts-Politik harmonieren.


ISO 9004:2000
5 Verantwortung der Leitung
5.4 Planung 
5.4.1 Qualitätsziele 

Strategische Planung und Qualitäts-Politik bilden einen Rahmen zur Festlegung von Qualitäts-Zielen.

Die Unternehmensleitung sollte diese Qualitäts-Ziele in einer Weise festlegen, dass sie messbar sind und durch die Unternehmensleitung angemessen beurteilt werden können.
Beim Festlegen der Qualitäts-Ziele sollten folgende Punkte berücksichtigt werden:

-(zukünftige) Erfordernisse des Unternehmens und des bedienten Marktes,
-zutreffende Feststellungen aus den Managementbewertungen,
-derzeitige Produkt- und Prozessleistung,
-derzeitiger Grad der Zufriedenheit interessierter Parteien,
-Ergebnisse von Selbstbewertungen,
-Benchmarking und ähnliche Methoden,
-Ressourcen, die zur Zielerreichung erforderlich sind.

Die Qualitäts-Ziele sollten so im Unternehmen bekannt gemacht und heruntergebrochen werden, dass die Mitarbeiter zu ihrer Erreichung beitragen können.

Die Qualitäts-Ziele sollten systematisch bewertet und bei Bedarf überarbeitet werden.


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