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ISO 9001:2000
5 Verantwortung der Leitung
5.2 Kundenorientierung 
5.2.3 -/-

- kein Normtext vorhanden-


ISO 9004:2000
5 Verantwortung der Leitung
5.2 Erfordernisse und Erwartungen interessierter Parteien
5.2.3 Gesetzliche und behördliche Anforderungen 

Die Unternehmensleitung sollte sicherstellen, dass das Unternehmen die gesetzlichen und behördlichen Anforderungen, die für ihre Produkte und Prozesse gelten, kennt.
Diese Anforderungen sollten in das Qualitätsmanagementsystem eingebunden sein.

Man beachte auch:
-Förderung der "ethischen Erfüllung" der (zukünftigen) Anforderungen.
-Nutzen, der durch Übererfüllung von Anforderungen für die interessierten Parteien entsteht,
-Rolle des Unternehmens bei der Wahrung der Interessen der Gemeinschaft.

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