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ISO 9001:2015
8
Betrieb des Unternehmens
8.5
Herstellung von Produkten
8.5.2
Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit

1.
Während des gesamten Produktions- und  Dienstleistungserbringungsprozesses muss das Unternehmen den Status der Prozessergebnisse in Bezug auf Mess- und Überwachungsanforderungen kennzeichnen.

2.
Es kann u.U. Bestandteil der Konformitätsanforderungen sein, dass Prozessergebnisse eindeutig identifizierbar / rückführbar sein müssen (Seriennummern, Chargenbezeichnungen, Losnummern,... ).
In diesen Fällen muss das
Unternehmen
- die eindeutige Identifizierbarkeit der Prozessergebnisse unter Kontrolle haben und
- dokumentierte Information zur Rückverfolgbarkeit aufbewahren.

Prozessergebnisse sind Resultate, die direkt an einen Empfänger gehen.

Beispiele für Empfänger:
-  die eigentlichen Kunden des
Unternehmens
-  interne Kunden, das sind in der Regel Personen, die an nachgelagerten Prozessen beteiligt sind; für deren Prozesse sind die zuvor genannten Prozessergebnisse Prozesseingaben.

Beispiele für Prozessergebnisse:
- Baugruppen
- Einzelteile
- (Teil-)Produkte und (Teil-) Dienstleistungen.


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