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ISO 9001:2015
8
Betrieb des Unternehmens
8.4
Lenkung beigestellter Produkte und externer Prozesse
8.4.3
Informationen an externe Prozess- und Produktanbieter

Bevor das Unternehmen an externe Anbieter Anforderungen kommuniziert, muss es sie auf Angemessenheit überprüft haben.

Das
Unternehmen muss externen Anbietern mitteilen, welche Anforderungen es an die Produkte, Dienstleistungen und Prozesse stellt.
Es muss mitteilen, welche Anforderungen es an die Annahme und Freigabe von Produkten, Dienstleistungen, Prozessen, Methoden, Ausrüstung etc., sowie die Kompetenz und Qualifikation von Personal stellt.

Es muss externen Anbietern die Anforderungen an ihr Zusammenspiel mit dem QMS des
Unternehmens mitteilen.
Es muss ihnen auch mitteilen, wie es ihre Leistung zu überwachen und zu kontrollieren gedenkt.
Schliesslich muss es externen Anbietern mitteilen, welche Verifizierungsaktivitäten das
Unternehmen oder sein Kunde auf deren Betriebsgelände durchzuführen gedenkt.

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