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ISO 9001:2015
5
Die (oberste) Leitung
5.2
Qualitätspolitik
5.2.1
Q-Politik definieren

Die oberste Geschäftsführung muss eine Qualitätspolitik erarbeiten, überprüfen und pflegen, die sich ihrem Wesen nach an der Firma orientiert und ihr nutzt. Sie muss einen Rahmen bieten, um Qualitätsziele daraus abzuleiten.

Die Qualitätspolitik muss ausserdem die Verpflichtung, relevante Anforderungen zu erfüllen, sowie  zur kontinuierlichen Verbesserung des QMS beinhalten.



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