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ISO 9001:2015
5
Die (oberste) Leitung
5.1
Verpflichtung (der obersten Leitung)
5.1.2
Kundenorientierung

Die oberste Geschäftsführung muss ihre Führerschaft und Verantwortung bezüglich Kundenorientierung darlegen indem sie sicherstellt, dass Kundenanforderungen sowie gesetzliche und regulatorische Anforderungen ermittelt und eingehalten werden.

Sie muss sicherstellen, dass die Kundenanforderungen, sowie gesetzlichen Anforderungen und Anforderungen von Regulierungsbehörden ermittelt, im Unternehmen verstanden, und stets erfüllt werden.
Sie muss sicherstellen, dass Risiken ermittelt und angegangen werden, die die Konformität von Gütern und Dienstleistungen oder die Kundenzufriedenheit beeinträchtigen könnten.

Sie muss kontinuierlich darauf bedacht sein, die Kundenzufriedenheit zu erhöhen.

Diese Sätze sollen einen Dauerzustand zum Ausdruck bringen: Die oberste Leitung soll diese Forderungen ständig im Visier haben.



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